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BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60 |
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Kurzfassungen/Presse
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BWGöD § 24; VwGO § 86 Abs. 1
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1960 - I A 40/60
- BVerwG, 21.05.1960 - VIII C 97.60
- BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60
Papierfundstellen
- BVerwGE 13, 209
- MDR 1962, 428
- DVBl 1962, 227
- DÖV 1962, 510
- DÖV 1962, 518
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 37.59
Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60
Auch im Wiedergutmachungsverfahren trägt der Antragsteller die Beweislast im materiellen Sinne für alle seinen Anspruch begründenden Tatsachen; er bleibt erfolglos, wenn diese Tatsachen nicht feststellbar sind (BVerwGE 10, 169 [170]).Die Beweiserleichterungen, die den Antragstellern im Wiedergutmachungsverfahren im Regelfall zuzubilligen sind, werden nur wegen der Beweisnot gewährt, in der sich die Geschädigten vielfach befinden, wenn in der fernen Vergangenheit liegende Umstände zu klären sind, die für die Feststellung des Verfolgungs- und des Schädigungstatbestandes von Bedeutung sind (vgl. BVerwGE 10, 169 [170 f.]); dieser Gesichtspunkt scheidet hier aus.
- BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60
Es bedarf hier keiner abschließenden Stellungnahme zu dem Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 9. Juni 1961 - GS 2.60 -, NJW 1961 S. 2277, in dem es zur Fristvorschrift des § 58 Abs. 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes - BVersG - vom 20. Dezember 1950 (BGBl, S. 791) heißt, diese Fristvorschrift gelte nicht, wenn die Voraussetzungen des verspätet angemeldeten Anspruchs zweifelsfrei gegeben seien. - BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 353.59
Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60
Prozessuale Wiedereinsetzungsvorschriften gelten allgemein und gleich für alle Prozeßbeteiligten, unabhängig von der Art des geltend gemachten Anspruchs; auch in Verfahren, die Wiedergutmachungsansprüche betreffen, ist keine besonders großzügige Anwendung solcher Vorschriften gerechtfertigt (Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 353.59 -).
- BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg einer Beschwerde - …
Der in BVerwGE 13, 209 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60] veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1961 - BVerwG 8 C 97.60 - kann entgegen der Auffassung der Klägerin nicht entnommen werden, daß § 86 Abs. 1 VwGO im Rahmen des Wiedereinsetzungsverfahrens Anwendung findet.Wenn das Berufungsgericht schließlich einräumt, daß der Benachrichtigungszettel über die Zustellung aus dem Briefkasten entwendet worden sein kann, gleichzeitig aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung es als mindestens ebenso wahrscheinlich erachtet, daß die Klägerin (in vorwerfbarer Weise) bei der Durchsicht der eingegangenen Postsendungen den Benachrichtigungszettel übersehen hat, und bei dieser Sachlage die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verneint, so ist dies nicht zu beanstanden, da die Klägerin die Beweislast für das Vorliegen der Wiedereinsetzungsgründe trägt (Beschluß vom 12. August 1985 - BVerwG 9 B 321.85 - BVerwGE 13, 209 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60]).
- BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
Rechtsmittel
Im Sinne des Urteils BVerwGE 13, 209 ist es bei dieser Entscheidung von dem eigenen Vorbringen des Klägers ausgegangen, aus dem es entnommen hat, er habe den schon vorher möglichen Antrag erst eingereicht, nachdem er von der nachträglichen Beförderung eines Arbeitskollegen Kenntnis erhalten hatte.Die verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte, auf die sich die Revision beruft, sind im Urteil BVerwGE 13, 209 erörtert worden; neue Gesichtspunkte ergeben sich aus der Revisionsbegründung nicht.
- BVerwG, 19.10.1977 - 7 B 38.76
Versäumung der Berufungsfrist wegen Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten - …
Das Urteil des Berufungsgerichts weicht entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 97.60 - (BVerwGE 13, 209) ab.Das Berufungsgericht geht vielmehr in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht - BVerwGE 13, 209 wird zitiert (vgl. Urteilsabdruck S. 4) - von der Geltung des Grundsatzes der Amtsmaxime auch im Wiedereinsetzungsverfahren aus.
- BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 125.64
Rechtsmittel
Nach der vor dem Siebenten Änderungsgesetz bestehenden Rechtslage konnte der Antragsteller bei einer nicht unverschuldeten Fristversäumnis keine Sachentscheidung mehr verlangen (BVerwGE 13, 209); die dafür angeführten Gründe gelten erst recht, wenn ein einmal abgelehnter Anspruch erneut geltend gemacht wird. - BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 41.62
Berücksichtigung äußerer Hindernisse i.R.e. ohne Verschulden gestellten …
Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Antragsteller ohne Verschulden gehindert war, seinen Wiedergutmachungsantrag fristgemäß zu stellen, sind nicht allein äußere Hindernisse zu berücksichtigen (Ergänzung von BVerwGE 13, 209 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60]).Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil BVerwGE 13, 209 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60] (213 f.) dargelegt, daß auf alle Besonderheiten des Falles, insbesondere auf die geschäftlichen und intellektuellen Fähigkeiten des Antragstellers und auf die durch seine Umgebung und durch sein Schicksal bedingten Umstände Rücksicht zu nehmen ist, wenn - auf Grund des Vorbringens, mit dem die Fristversäumnis entschuldigt wurde - entschieden werden soll, ob er alles getan hat, was ihm zuzumuten war.
- BVerwG, 27.05.1966 - VII C 139.64
Erstattung von Lieferprämien und subventionsrechtlichen Zuwendungen - Versäumung …
Dies hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für § 24 BWGöD mit Rücksicht auf den Zweck dieser Vorschrift, die Ansprüche rasch zu regeln, abgelehnt (BVerwGE 13, 209). - BVerwG, 16.05.1962 - VIII B 174.61
Rechtsmittel
Daß ein verspätet gestellter Antrag keine dem Antragsteller günstige Entscheidung im Wiedergutmachungsverfahren ermöglicht, selbst wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorliegen, ist keine Frage grundsätzlicher Art; sie kann die Zulassung der Revision daher nicht rechtfertigen(Urteil vom 7. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 97.60 -, MDR 1962 S. 428 = DVBl. 1962 S. 227 = NJW/RzW 1962 S. 237).Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Klägerin treffe an der Fristversäumnis ein Verschulden, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 353.59 -, NJW/RzW 1962 S. 239, undvom 7. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 97.60 -, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 4 A 1071/16
Befreiung eines Rechtsanwalts von seiner Mitgliedschaft im Versorgungswerk der …
vgl. BVerwG, Urteil vom 7.12.1961 - 8 C 97.60 -, BVerwGE 13, 209, 210 f. - BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 63.70
Fristvorschriften im Hinblick auf einen Zurückstellungsantrag vom Wehrdienst - …
Die dort gewählte Formulierung, nach der der Befreiungsantrag spätestens binnen drei Monaten zu stellen "ist", läßt nur die Annahme einer den materiellen Anspruch betreffenden Ausschlußfrist zu, wie sie in ähnlicher Weise auch auf zahlreichen anderen Gebieten des öffentlichen Rechts zur zeitlichen Begrenzung materiellrechtlicher Ansprüche verwendet wird (vgl. z.B. BVerwGE 13, 209; 17, 199 und 24, 154). - BVerwG, 08.02.1974 - VII C 35.73
Verlust des Anspruchs auf Filmförderung für einen Filmhersteller bei …
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen, es gebe keinen allgemeinen Grundsatz der Art, daß für die Versäumung materiellrechtlicher Fristen im öffentlichen Recht die prozessualen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gelten hätten (so Urteil vom 22. September 1955 - BVerwG III C 74.54 - MDR 1956, 121; BVerwGE 13, 209 [211, 212]; 21, 258 [261, 262]; Urteil vom 4. Mai 1973 - BVerwG VII C 26.71 - DokBer. A 73, 283). - BVerwG, 28.11.1963 - III C 14.62
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Kriegsschadenrente - Frist für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2001 - 15 A 3420/97
Erstattung für die Betreuung ausländischer Flüchtlinge in Übergangsheimen ; …
- BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 67.66
Gewährung von Vergünstigungen nach Ablehnung eines Wiedergutmachungsantrages - …
- BVerwG, 30.04.1970 - VI C 45.66
Rechtsmittel
- VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 1478/18
- VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 1335/18
- VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 1792/18
- VG Dresden, 08.03.1995 - 2 K 1123/94
- BVerwG, 28.09.1965 - VII B 135.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.03.1983 - 2 B 3.82
Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Versäumung …
- BVerwG, 09.04.1964 - III C 237.61
Anspruch auf eine Gewährung von Beihilfe zum Lebensunterhalt nach dem Härtefonds …
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 73.68
Besoldung eines Polizeirats - Gewährung eines Anspruchs auf Wiedergutmachung - …
- BVerwG, 19.03.1964 - III C 4.61
Rechtsmittel
- VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 2351/18
- BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
- BVerwG, 26.08.1965 - II C 153.62
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.07.1962 - VIII B 5.62
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Entlassung …
- BVerwG, 10.04.1963 - VIII C 45.62
Versäumung der Antragsfrist nach irriger Rechtsberatung durch eine …
- VG Leipzig, 23.08.2013 - 1 K 180/13
Verfristung des Antrags eines Miterben im Ausgleichsleistungsverfahren
- OVG Berlin, 18.04.1975 - II B 19.75
Befugnis des Erben zur vorläufigen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens …
- BVerwG, 28.05.1968 - I B 86.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 03.11.1964 - VIII B 59.64
Vertreterverschulden bei der Versäumung der Frist für die Anmeldung von …
- BVerwG, 16.10.1964 - VIII B 67.63
Erfordernis der Stellung eines neuen Wiedergutmachungsantrages trotz …
- BVerwG, 17.07.1962 - VIII B 61.62
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf …
- BVerwG, 16.12.1964 - IV C 136.64
Anwendbarkeit materiellrechtlicher Ausschlussfristen des § 256 Abs. 4 …
- BVerwG, 22.08.1962 - V C 25.61
Vorliegen eines Antrags auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung als …
- BVerwG, 08.05.1962 - VIII B 125.61
Voraussetzungen für die unverschuldete Versäumnis der Antragsfrist im …
- VG Magdeburg, 26.04.2023 - 3 A 231/22
Förderung ökologischer Anbau; Widerruf wg. Fristablauf
Rechtsprechung
BVerwG, 21.05.1960 - VIII C 97.60 |
Volltextveröffentlichung
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Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1960 - I A 40/60
- BVerwG, 21.05.1960 - VIII C 97.60
- BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 15.02.1961 - IV B 178.60
Rechtsmittel
Da diese Regelung erst am 1. April 1960 in Kraft getreten ist, kann es den Klägern nicht als Verschulden angerechnet werden, daß der Kläger zu 1) der Rechtslage bis zum 31. März 1960 entsprechend sich für befugt hielt, die Beschwerde selbst einzulegen, wie er das am 4. Mai 1960, also innerhalb der Beschwerdefrist, getan hatte (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG VIII C 97.60 -).